Was bedeutet das neue Heizungsgesetz?

Ab Januar 2024 gilt das neue Heizungsgesetz. Es soll den Klimaschutz in Deutschland voranbringen, indem die Emissionswerte von Heizungen reduziert werden. Geplant ist Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden durch regenerative Heizungen zu ersetzen. Die meisten Hauseigentümer müssen derzeit aber nichts unternehmen. Funktionierende #heizungen können weiter betrieben werden.

Ein Überblick, was sich ändert und wen es betrifft:

Ziele und Festlegungen des Gebäudeenergiegesetzes

Bis 2045 sollen alle in Deutschland alle Haushalte klimaneutral heizen. Hintergrund ist, dass laut dem Umweltbundesamt die Erzeugung von Raumwärme im Jahr 2020 für rund 73 Prozent der CO,-Emissionen im Bereich Wohnen verantwortlich war.

Derzeit heizen hierzulande etwa 70 Prozent der Haushalte mit Öl oder Gas. Das GEG fordert, dass Heizungen, die nach 1.1 2024 an eingebaut werden, zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Zunächst gilt das für Neubaugebiete. Wer in einem Neubaugebiet baut, ist verpflichtet, eine Heizung einzubauen, deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Für Neubauten in Baulücken und in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsphase: bis Mitte 2026 für Städte ab 100000 Einwohner, bis Mitte 2028 für kleinere Gemeinden.

Zusätzlich gilt für die Wirksamkeit der 65-Prozent- Regel, dass für die Gemeinde eine Wärmeplanung vorliegen muss. Geht ab dem 1. Januar 2024 eine Gas- oder Ölheizung kaputt, kommt also nicht automatisch die neue Anforderung des GEG zum Tragen

Die kommunale Wärmeplanung soll bei der Entscheidungsfindung unterstützen

Viele, die sich heute über eine neue Heizung Gedanken machen, sehen auch Fernwärme als Alternative. Um hier zu unterstützen, hat die Bundesregierung Mitte November 2023 das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Darin ist festgeschrieben, dass Kommunen mit mehr als 100000 Einwohnern bis 2026 eine regionale Wärmeplanung vorlegen müssen, alle anderen bis 2028.

Im Musterländle Baden- Württemberg liegen für etwa die Hälfte der Regionen solche Warmepläne vor. Alle 95 Großen Kreisstädte sowie die neun kreisfreien Städte im Südwesten sind qua Klimaschutzgesetz des Landes dazu verpflichtet. Daraus ist ersichtlich, wer zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte.

Einschränkungen bezüglich der Heizungen folgen daraus aber frühestens ab 2026. Hier geht´s zur Stuttgarter Wärmeplanung.

https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/energie/energie-projekte/energieleitplanung-und-waermewende.php#kommunaler-waermeplan-fuer-stuttgart

Austausch defekter Heizungen

Wenn eine Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gelten Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung dürfen neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden. Ab 2029 müssen sie dann mit einem wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Hat die Kommune allerdings einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65% Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend. In Härtefällen sind Befreiungen möglich. Für Heizkessel besteht eine grundsätzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren. Ausnahmen gelten für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Vorgesehene Förderungen für klimafreundliche Heizungen

Die Entscheidung für eine klimafreundlichere Heizung ist derzeit noch mit deutlich höheren Investitionskosten verbunden als beispielsweise der Einbau einer Gasheizung. Hier will der Gesetzgeber mit attraktiven Förderungen unterstützen. Für selbstgenutztes Eigentum wird der Kauf einer emissionsärmeren Wärmequelle bis zu 70 Prozent gefördert, ansonsten bis zu 55 Prozent. Es gelten Obergrenzen, für Einfamilienhäuser sind bis zu 30000 Euro anrechenbar. Zu den geförderten Heizungsarten gehören Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie oder ein Mix.

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem 30-Prozent Grundbonus, einem 30-Prozent Einkommensbonus für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40000 Euro.

Neu ist ein zusätzlicher Geschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die bereits 2024 von funktionstüchtigen Öl-, Kohler- Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als20 Jahre alten Biomasse- oder Gasheizungen umstellen. Ab 2025 soll der Tempobonus sinken. Zudem bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) (KIW) günstige Finanzierungskonditionen.

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