Interview zur aktuellen Lage mit Alexander Wenger

Die Informationen und Berichte zu den jüngsten Entwicklungen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurz Heizungsgesetz genannt und die daraus resultierenden Vorschriften ab 2024 haben viele Menschen verunsichert. 

Vieles ist bisher unklar, klar ist aber, dass erhebliche Änderungen und Anforderungen für den Heizungs- und Gebäudebestand zu erwarten sind. In diesem Stimmungsfeld einige wichtige Fragen an Sie, den Experten für Heizungen.

Frage 1: Wie kann ich als Hausbesitzer sicherstellen, dass meine Gebäude und meine Heizung die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält?

Dazu ist zunächst zu beachten, dass noch nichts final entscheiden ist, vieles ist derzeit noch in der Diskussion - insbesondere Fristen für die Wirksamkeit und Umsetzung. Daher empfiehlt es sich aktuell Ruhe zu bewahren und das finale Gesetz mit den detaillierten Regelungen abzuwarten. Was ich aber schon heute allen Gebäudebesitzern ans Herz legen kann ist, dass jeder energetischen Sanierung eine umfassende Energieberatung vorausgehen sollte. Energieberater helfen, die energetischen Schwachstellen Ihrer Immobilie zu identifizieren und können maßgeschneiderte Sanierungsempfehlungen geben. Sie unterstützen auch in der Auswahl und Gegenüberstellung der Heiztechniken, die sich sinnvoll einsetzen lassen. Auch zu den geltenden Förderungen können Energieberater aktuelle Informationen geben. Und Sie unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln. Übrigens wird die Energieberatung ebenfalls attraktiv gefördert. 

Frage 2: Welche Heizungsarten werden zukünftig erlaubt sein?

Generell sind die Bestrebungen klar - die Wärmepumpe gilt als die derzeit favorisierte Technologie. Mit dem Einbau von Wärmepumpen sind vermutlich die höchsten Förderzuschüsse verbunden. Nach letzten Informationen bis zu 70 % bei geringeren Einkommen.  Aber auch Gasheizungen werden - voraussichtlich nach vorhergehender Beratung und Risikoabwägung weiterhin erlaubt sein, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Ebenso sollen Holz- und Pelletheizungen erlaubt sein. Zu Ölheizungen gib es bisher keine konkreten Aussagen. Allerdings gilt für alle Heizungsarten, dass in Zukunft 65 % regenerative Energien für den Betrieb genutzt werden müssen. Ab wann genau, ist noch offen. Generell ist die Wirksamkeit des Gesetzes an regionale Wärmepläne geknüpft. 

Frage 2: Welche Heizungsarten werden zukünftig erlaubt sein?

Generell sind die Bestrebungen klar - die Wärmepumpe gilt als die derzeit favorisierte Technologie. Mit dem Einbau von Wärmepumpen sind vermutlich die höchsten Förderzuschüsse verbunden. Nach letzten Informationen bis zu 70 % bei geringeren Einkommen.  Aber auch Gasheizungen werden - voraussichtlich nach vorhergehender Beratung und Risikoabwägung weiterhin erlaubt sein, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Ebenso sollen Holz- und Pelletheizungen erlaubt sein. Zu Ölheizungen gib es bisher keine konkreten Aussagen. Allerdings gilt für alle Heizungsarten, dass in Zukunft 65 % regenerative Energien für den Betrieb genutzt werden müssen. Ab wann genau, ist noch offen. Generell ist die Wirksamkeit des Gesetzes an regionale Wärmepläne geknüpft. 

Frage 3: Was sind laut dem Gebäudeenergiegesetz die Vorteile von Wärmepumpen und Holzheizungen?

Wärmepumpen und Holzheizungen sind im Gebäudeenergiegesetz als umweltfreundliche und zukunftsfähige Heiztechniken eingestuft. Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energiequellen wie die Luft- oder die Erdwärme, um daraus Heizwärme zu erzeugen. Sie sind eine effiziente und nachhaltige Alternative zu konventionellen Heizsystemen mit einem sehr hohen Wirkungsgrad - benötigen allerdings Flächenheizungen aufgrund ihrer geringeren Vorlauftemperatur. Holzheizungen, insbesondere moderne Pelletheizungen nutzen nachwachsende Biomasse und sind daher ebenfalls umweltfreundlich. Beide Technologien helfen, den durch Heizen entstehenden CO₂-Ausstoß zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Allerdings ist es sehr ratsam, vor einer Entscheidung sich bei Energieberatern über die spezifischen Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten dieser Heiztechniken für Ihr Gebäude zu informieren. Beide Technologien können Vorteile bieten. Aber es gilt immer zu beachten, dass die Wahl der Heiztechnik von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise der Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen in Ihrer Region, der Größe und Beschaffenheit Ihres Hauses sowie Ihrem persönlichen Komfortbedürfnis. Nur eine sorgfältige Planung und Beratung kann sicherstellen, dass die gewählte Heiztechnik die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sinnvoll mit Ihren individuellen Gegebenheiten kombiniert.

Frage 4: Wo sehen sie aktuell noch die Grenzen und Schwächen im Zusammenhang mit Wärmepumpen?

Das ist zunächst die Nutzung von Strom, da Wärmepumpen mit Strom betrieben werden. Heute ist die Stromerzeugung noch zu einem hohen Anteil aus fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas und nur zu einem kleinen. Anteil regenerativ. Dann sind die Stromkosten in Deutschland aktuell sehr hoch. Das bedeutet, dass eine Wärmepumpe in gut isolierten Häusern mit einer Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) fantastische Werte schafft. Anders sieht es bei Bestandsgebäuden mit schlechter Isolierung und alten Heizkörpern aus. Da die Wärmepumpe effizient mit geringer Vorlauftemperatur von 45 - 50 °C betrieben wird, ist eine gute Isolierung Voraussetzung. Ansonsten wird es an kalten Tag schnell ungemütlich und der Betrieb sehr teuer. Da allerdings derzeit eine maximale Kapazität von 500.000 Wärmepumpen p.a. möglich ist, denke, ich macht es Sinn zunächst die dafür geeigneten Gebäude mit Wärmepumpen auszustatten. Bis dies geschafft ist, wird sich die Technologie weiterentwickeln und Lösungen auch für den Bestand angeboten werden. Ich bin der Meinung wir müssen schnell und entschieden vorangehen, aber nicht mit den schwierigsten, sondern den naheliegendsten Fällen starten. Der Weg ist das Ziel.

Frage 5: Was verbirgt sich hinter den regionalen Wärmeplänen?

Der Gesetzgeber fordert Städte und Gemeinden auf, Konzepte für die regionale Wärmeplanung zu entwickeln. Darin geht es vor allem um die Angebote vor Ort wie Fernwärme. Ziel ist es, den Gebäudebesitzern Alternativen zu bieten und Klarheit für die Entscheidung, welche Heizung die richtige ist, zu geben. In Baden-Württemberg sind wir hier schon sehr weite und werden in vielen Regionen Wärmepläne zum Jahresende haben. In andern Bundesländern wird es wohl noch einige Zeit dauern. 

Frage 6: Ist die Wartung und Reparatur von Bestandsheizungen, die mit Gas oder Öl betrieben werden, zukünftig gesichert?

Selbstverständlich werden für bestehende Heizungen noch lange Zeit Reparaturen, Wartung und Effizienzverbesserungen möglich sein. Hier gilt es natürlich immer zu rechnen, die Kosten und den Nutzen gegenüberzustellen und zum richtigen Zeitpunkt in neue Technologie zu investieren. Es ist davon auszugehen, dass die Öl- und Gaspreise steigen werden und die CO₂-Abgabe zusätzlich die Kosten erhöht. Daher empfiehlt es sich über regelmäßige Wartung, Optimierung des Betriebs, angemessenes Heizverhalten und z.B. hydraulischen Abgleich den Verbrauch zu optimieren. Und regelmäßig die Kosten für eine neue Heizung unter Berücksichtigung der Förderung und möglicher Kosteneinsparungen im Betrieb zu vergleichen. Und dann zum richtigen Zeitpunkt auf neue Technik umzusteigen.

Frage 7: Was empfiehlt der Experte?

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Solche Veränderungen werden nicht an einem Tag umgesetzt. Ich bin sicher es werden Schritt für Schritt sinnvolle und praktikable Lösungen auch für den Bestand entwickelt. Niemand wird allein gelassen. Allerdings bin ich auch der Auffassung, dass wir in Deutschland handeln müssen. Zu prüfen, was möglich und sinnvoll ist, ist auf jeden Fall richtig.

Frage 8: Welche finanziellen Unterstützungen stehen zur Verfügung. Gerade ältere Gebäudebesitzer machen sich Sorgen, wie sie die Kosten einer energetischen Sanierung stemmen können?

Es ist verständlich, dass die finanzielle Belastung einer energetischen Sanierung älteren Menschen Sorgen bereitet. Obwohl die genauen Förderprogramme im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz noch nicht bekannt sind, plant die Regierung attraktive staatliche Förderungen, um die Kosten abzumildern. Ziel ist es, niemanden zu überfordern. Es lohnt sich, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten, um über die verfügbaren Fördermöglichkeiten informiert zu sein. Es gibt auch regionale Förderprogramme und Kredite von Energieversorgungsunternehmen sowie Fördermittel von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die individuell geprüft werden können. Am sichersten ist es, sich bei spezialisierten Beratungsstellen oder Energieberatern über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Frage 9: Wie kann man die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, wenn eine umfassende energetische Sanierung finanziell nicht möglich ist?

Das Gesetz gilt primär für Neubauten und größere Sanierungsprojekte gilt. Dennoch ist es ratsam, schrittweise Maßnahmen zu ergreifen, um die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern. Dies kann kleine, kostengünstigere Maßnahmen wie den Austausch von Energiesparlampen, die Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern oder die Optimierung der Heizungsregelung umfassen. Darüber hinaus ist es ratsam, sich über regionale Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Es gibt auch Beratungsstellen und gemeinnützige Organisationen, die bei Fragen zur energetischen Sanierung und finanziellen Unterstützung helfen können.

Frage 10: Was sehen Sie als wichtigen nächsten Schritt?

Wir müssen unbedingt die Diskussion versachlichen. Ziel ist es, CO₂-neutral zu werden. Da müssen alle anpacken und zusammen helfen. Wenn wir glauben und wollen, werden wir auch einen sinnvollen Weg finden. Wichtig ist es, technisch ausgereifte und sinnvolle Lösungen schaffen. Statt Angst und Schrecken muss ein positives Bild der Chancen und Möglichkeiten in den Blick rücken. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.