Niedrige Raumtemperatur - Gefahr für Schimmel steigt!

Ab September ist eine vereinbarte Mindesttemperatur in Mietwohnungen nicht mehr verpflichtend. Die Grundlage dazu bildet die bundesweite „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV). Ab 1. September können Mieter, zunächst für ein halbes Jahr befristet, selbst entscheiden, wie warm sie es zu Hause haben möchten. Eine im Mietvertrag vereinbarte Mindesttemperatur muss nicht mehr eingehalten werden.  Viele sehen darin eine steigende Gefahr für Schäden, die durch zu niedrige Raumtemperaturen verursacht werden können.  Zwar besteht über die Verordnung hinaus weiterhin die Pflicht, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen. Allerdings ist dies nicht klar geregelt. Wer die Temperatur zu weit runterdrehen (unter 16°C sollte die Raumtemperatur auch im Winter nie absinken), läuft Gefahr, sich unbewusst Schimmel in die Wohnung/das Haus zu holen. 
Aus Expertensicht sind alle Anstrengungen, die zum Energiesparen beitragen absolut zu befürworten. Daher sollten die Mieter nicht nur animiert werden weniger zu heizen, sondern es sollte gleichzeitig der Zusammenhang zwischen niedrigen Temperaturen, Feuchtigkeit und Schimmelbildung erklärt werden. Der Beratungsalltag zeige: Gerade aus Unwissenheit kommt es immer wieder zu Streit über den Schimmelbefall von Mietwohnungen – der am Ende betrübte Mieter zurücklässt, die ahnungslos durch falsches Heizen und zu wenig Lüften Schäden verursacht haben und nun die Kosten für die aufwendige Entfernung tragen müssen.
Luftung